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Bestens beraten beim Arbeitsschutz

Mit Sicherheit Safe
Arbeitssicherheit mit Pelzer

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Wahrnehmung der Unternehmerpflichten!

Arbeitssicherheitsgesetz § 1 Grundsatz

  • Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Unternehmerpflichten nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes!

  • Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
  • Der Unternehmer hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.
  • Der Unternehmer hat eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Sparen Sie Zeit und Geld:

  • durch die Reduzierung der Unfallquoten und die Senkung der Krankenstände
  • mit dem Erkennen und Minimieren von Risiken
  • durch die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitssicherheit
  • keine finanzielle und zeitliche Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung eigener Mitarbeiter

Keine Unfälle, gesunde Mitarbeiter – das ist das Ziel.

Wir helfen Ihnen dabei.

Ergreifen Sie die Möglichkeit und vereinbaren mit uns einen unverbindlichen Termin!

Arbeitssicherheit bei Pelzer

Unsere Leistungen

Unsere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt für Sie alle Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Regelbetreuung nach der Deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift Vorschrift 2.

Sie erhalten Unterstützung bei der Umsetzung geltender Regelwerke und Gesetze.

Durch eine Sicht von außen erhalten Sie eine unabhängige und dadurch neutrale Betrachtung.

Folgende Maßnahmen stehen im Zentrum und bilden somit auch die Basis für unsere optimale Betreuung:

  • Begehung der Arbeitsstätte

  • Erfassung der Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Gefahrstoffe

Zusätzlich unterstützt Sie unsere Fachkraft in allen Fragen der Arbeitssicherheit wie:

  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
  • Effektive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
  • Prävention im Arbeitsschutz
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • regelmäßige Begehungen
  • menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Wichtige Begrifflichkeiten

Arbeitssicheres Verhalten

Das arbeitssichere Verhalten wird durch folgende Punkte geprägt:

  • Erkennen einer Gefährdung
  • Stellenwert der Arbeitssicherheit im Betrieb
  • Motivation der Mitarbeiter durch Anreize und Konsequenzen
  • Umsetzung einer vernünftigen Sicherheitskultur

Begehung

Die Begehung ist ein Verfahren zur vorausschauenden Gefährdungsermittlung, bei der Gefährdungen zunächst im Überblick vor Ort ermittelt werden.

Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes zur Beratung über die Ausrichtung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Für Betriebe ab 20 Mitarbeiter ist dieser laut Arbeitssicherheitsgesetz § 11 vorgeschrieben.

Prävention im Arbeitsschutz

Bei der Prävention im Arbeitsschutz wird durch vorausschauende Maßnahmen bei der Gestaltung der Arbeit das Unfall- und Gesundheitsrisiko vermieden oder auf ein höchst akzeptables Risiko verringert.

Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist die Anpassung der Arbeit an die physischen und psychischen Eigenschaften der Beschäftigten.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen mit dem Ziel diese zu bewerten. Hieraus ergibt sich ob und wie dringlich Handlungsbedarf erforderlich ist.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung ist ein überschaubares, verständlich geschriebenes Dokument, welches auf Gefahren hinweist und entsprechende Schutzmaßnahmen beschreibt. Sie regelt das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren und dient als Vorlage zur Unterweisung. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers.

Unterweisung

Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Unternehmer ist verpflichtet seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische, die ein oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Gefahrstoffe können zum Beispiel entzündlich, explosiv, giftig, krebsgefährdend oder umweltgefährdend sein.

Ihr Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Frank Möller